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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Hinsichtlich der Frage, nach welchen Kriterien der Bundesminister für Inneres bei seiner Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung nach § 66 Abs 1 FrG 1993 vorzugehen hat, läßt sich ein verfassungskonformes Ergebnis dadurch erzielen, daß man die gesetzliche Regelung so versteht, der Bundesminister für Inneres habe bei seiner Entscheidung - wie die österreichische Vertretungsbehörde - die in § 23 Abs 2 FrG 1993 zum Ausdruck gebrachten Gesichtspunkte wahrzunehmen (Hinweis Kucsko-Stadlmayr, Der zustimmungsbedürftige Bescheid im österreichischen Rechtssystem, JBl 1983, 583).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 ZustimmungserfordernisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997210843.X02Im RIS seit
11.07.2001