RS Vwgh 1998/5/6 97/21/0843

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Veröffentlicht am 06.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrG 1993 §65 Abs2;
FrG 1993 §65 Abs3;
FrG 1993 §66 Abs1;
FrG 1993 §69 Abs1;
FrG 1993 §69 Abs2;

Rechtssatz

Erweisen sich die Gründe für die Verweigerung der in § 66 Abs 1 FrG 1993 vorgesehenen Zustimmung durch den Bundesminister für Inneres als rechtswidrig, so schlägt dies auf den Bescheid der österreichischen Vertretungsbehörde durch. Dies setzt voraus, daß die Gründe für die versagte Zustimmung in den Bescheid der österreichischen Vertretungsbehörde einfließen und dort wiedergegeben werden (Hinweis E 25.1.1995, 94/12/0252).

Schlagworte

Zustimmungserfordernis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997210843.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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