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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §53 Abs2;Rechtssatz
Hat der Bf einen Bescheid, der zwei trennbare Absprüche enthält, mit zwei Beschwerden angefochten, so ist der Aufwandersatz in sinngemäßer Anwendung des § 53 Abs 2 VwGG so zu beurteilen, als ob der Bf den angefochtenen Bescheid in einer Beschwerde angefochten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997210613.X01Im RIS seit
20.11.2000