RS Vwgh 1998/5/6 97/21/0613

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Veröffentlicht am 06.05.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §53 Abs2;

Rechtssatz

Hat der Bf einen Bescheid, der zwei trennbare Absprüche enthält, mit zwei Beschwerden angefochten, so ist der Aufwandersatz in sinngemäßer Anwendung des § 53 Abs 2 VwGG so zu beurteilen, als ob der Bf den angefochtenen Bescheid in einer Beschwerde angefochten hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997210613.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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