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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/20/0712 E 7. Mai 1998Rechtssatz
Einen Asylwerber, für den sich kein Anlaß ergeben hat, an der Verläßlichkeit eines von ihm beigezogenen Caritasberaters zu zweifeln, trifft kein und jedenfalls kein einen minderen Grad des Versehens übersteigendes, als auffallende Sorglosigkeit zu wertendes Verschulden, wenn er sich nicht im nachhinein davon zu überzeugen versucht, daß der Caritasberater die vom Asylwerber unterfertigte Berufung, wie zugesagt, noch am selben Tag zur Post gegeben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200693.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010