RS Vwgh 1998/5/8 97/19/0132

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Veröffentlicht am 08.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/19/0133 97/19/0134

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme gem § 69 Abs 1 Z 1 AVG kann nur wegen einer Handlung, die auf die Erlassung eines konkreten Bescheides zielgerichtet ist, bewilligt werden (Hinweis E 22.4.1978, 87/77; im Beschwerdefall kann nicht davon gesprochen werden, daß die Aussage des Ehegatten der Fremden in deren Aufenthaltsverfahren unmittelbar darauf abzielte, auch die die Enkel betreffenden aufenthaltsrechtlichen Bescheide herbeizuführen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997190132.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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