RS Vwgh 1998/5/8 97/19/1271

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Veröffentlicht am 08.05.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/19/1272 - 1276

Rechtssatz

Weder ein Irrtum über den Inhalt eines Bescheides noch ein solcher über die Wirksamkeit der Zustellung desselben an den Wiedereinsetzungswerber stellt einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis E 27.1.1995, 94/02/0416, zur erstgenannten Fallkonstellation, und E 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980, zur zweitgenannten Konstellation).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191271.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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