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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/19/1272 - 1276Rechtssatz
Weder ein Irrtum über den Inhalt eines Bescheides noch ein solcher über die Wirksamkeit der Zustellung desselben an den Wiedereinsetzungswerber stellt einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis E 27.1.1995, 94/02/0416, zur erstgenannten Fallkonstellation, und E 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980, zur zweitgenannten Konstellation).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997191271.X06Im RIS seit
11.07.2001