RS Vwgh 1998/5/8 97/19/1271

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Veröffentlicht am 08.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/19/1272 - 1276

Rechtssatz

§ 9 Abs 1 letzter Satz ZustG gilt auch für Fälle einer gebotenen Zustellung an einen gesetzlichen Vertreter (Hinweis E 8.10.1986, 85/11/0207).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung gesetzlicher Vertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191271.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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