RS Vwgh 1998/5/11 94/10/0073

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Veröffentlicht am 11.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6;

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines "übergesetzlichen Notstandes", der die Tat rechtfertigen soll, weil ein deutlich höherwertiges Rechtsgut auf Kosten eines weniger wertvollen gerettet wird, ist derjenige beweispflichtig, der einen solchen Notstand behauptet (Hinweis E 28.2.1985, 84/02/0294).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994100073.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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