RS Vwgh 1998/5/11 95/10/0083

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Veröffentlicht am 11.05.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §40 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/10/0092 E 11. Mai 1998 95/10/0104 E 29. Mai 2000

Rechtssatz

§ 18 Abs 2 LMG 1975 dient insbesondere dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz der Verbraucher vor Irreführung; § 40 Abs 1 LMG 1975 ist iZm § 18 Abs 2 als Mittel anzusehen, mit dem iSd erwähnten Schutzinteressen Vorkehrungen dagegen getroffen werden sollen, daß dem LMG 1975 nicht entsprechende Waren zum Verbraucher gelangen. Es wäre diesem Zweck der Vorschrift somit geradezu entgegengesetzt, ihren Anwendungsbereich auf jene Waren zu beschränken, von denen lediglich zu "befürchten" ist, daß sie in Verkehr gelangen könnten, und die Beschlagnahmemöglichkeit der Behörde mit der ersten Stufe des Inverkehrsbringens enden zu lassen. Die Beschlagnahme ist daher auch dann zulässig, wenn die Waren bereits in Verkehr gebracht wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995100083.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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