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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §29 Abs1;Rechtssatz
Im Verfahren zur Erteilung der Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke standen sich der Inhaber und Konzessionär einer öffentlichen Apotheke und der praktische Arzt mit diametral entgegengesetzten Interessen gegenüber. Bei dieser Sachlage durfte sich die belBeh nicht darauf beschränken, ihren Feststellungen zum entscheidungswesentlichen Sachverhalt ausschließlich nicht belegte und daher auch nicht überprüfbare Angaben eines der beiden Kontrahenten, nämlich des Arztes, die vom Inhaber und Konzessionär der Apotheke bestritten wurden, zugrunde zu legen. Sie hätte vielmehr den Arzt auffordern müssen, seine Angaben entsprechend zu belegen. Die Annahme der belBeh, ein am Berufssitz wohnender, für eine Ortschaft typischer Hausarzt, der rund um die Uhr kontaktiert werden könne, werde wohl auch an diesem Berufssitz das Schwergewicht seiner ärztlichen Tätigkeit entfalten, ist bezogen auf den Beschwerdefall eine Vermutung, die für sich allein nicht ausreicht, unzureichende Sachverhaltsermittlungen zu ersetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100036.X02Im RIS seit
11.07.2001