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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMKV 1993 §10 Abs2;Rechtssatz
Alleine die Angabe der Mindesthaltbarkeitsfrist genügt gem § 10 Abs 2 LMKV 1993 nicht; der Wortlaut der Bestimmung verlangt eine deutliche und allgemein verständliche Kenntlichmachung des Umstandes, daß die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100250.X01Im RIS seit
20.11.2000