RS Vwgh 1998/5/11 97/10/0250

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Veröffentlicht am 11.05.1998
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMKV 1993 §10 Abs2;

Rechtssatz

Alleine die Angabe der Mindesthaltbarkeitsfrist genügt gem § 10 Abs 2 LMKV 1993 nicht; der Wortlaut der Bestimmung verlangt eine deutliche und allgemein verständliche Kenntlichmachung des Umstandes, daß die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100250.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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