RS Vwgh 1998/5/12 95/08/0151

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Veröffentlicht am 12.05.1998
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §50;

Rechtssatz

Der Bewertung von Sachbezügen gem § 50 ASVG sind die "grundsätzlichen allgemeinen Vorschriften" zugrunde zu legen, die für die Bewertung von Sachbezügen im Lohnsteuerrecht gelten. Das bedeutet nicht, daß die Bewertung für die Zwecke der Sozialversicherung sich im Einzelfall an die Entscheidungen des für die Bemessung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes zu halten habe (Hinweis E 31.1.1961, 1071/57, VwSlg 5483 A/1961, und E 30.4.1971, 1359/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995080151.X01

Im RIS seit

11.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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