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68/02 Sonstiges SozialrechtNorm
BBG 1990 §42 Abs1;Rechtssatz
Mit § 42 Abs 1 zweiter und dritter Satz BBG 1990 werden keinesfalls bestehende Zuständigkeitsvorschriften für die Feststellung von Rechten und Vergünstigungen für behinderte Personen geändert. Dadurch, daß die belBeh (LH) spruchgemäß feststellte, daß die Rechte und Vergünstigungen des § 29b StVO in Ansehung der beantragten zusätzlichen Eintragung einer dauernden Gehbehinderung im Behindertenpaß gem § 42 Abs 1 BBG 1990 nicht vorliegen, belastete sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes, da sie nicht die in § 29b Abs 4 StVO angesprochene Behörde ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080325.X01Im RIS seit
12.06.2001