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66 SozialversicherungNorm
EMRK Art6 Abs1 / TribunalLeitsatz
Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren angesichts der nicht außer Zweifel stehenden Unparteilichkeit eines Mitglieds der belangten LandesberufungskommissionRechtssatz
Konflikte, Nahebeziehungen und sonstige Verbindungen zwischen einer Verfahrenspartei und einem Mitglied eines Tribunals können Anlaß zu Zweifeln über die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Mitglieder des Tribunals geben. Das Vorliegen der Unparteilichkeit iSd Art6 Abs1 EMRK ist nämlich nicht nur im Hinblick auf subjektive, sondern auch auf objektive Umstände zu beurteilen, deren Bestehen Zweifel an der Unparteilichkeit eines Tribunalmitgliedes hervorrufen könnten.
Aufgrund des Gewichtes der zugestandenen Tatsache, daß zwischen dem Beschwerdeführer und einem Mitglied des Tribunals ein Ehrenbeleidigungsverfahren stattgefunden hat, ist es offenkundig, daß die Unparteilichkeit des abgelehnten Mitgliedes der Landesberufungskommission nicht außer Zweifel steht. Es liegt daher eine Verletzung des durch Art6 EMRK gewährleisteten Rechts auf ein faires Verfahren vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, Ärzte, Tribunal, fair trialEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2366.1996Dokumentnummer
JFR_10029071_96B02366_01