Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Voraussetzungen der Eintragung einer dauernden starken Gehbehinderung nach § 42 Abs 1 BBG 1990 iVm § 2 Abs 1 Z 12 lit b dritter Gedankenstrich KfzStG sind inhaltlich nicht ident mit den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Ausweises gem § 29 b StVO für dauernd stark gehbehinderte Personen, weil als Eintragungsvoraussetzung genügt, daß ohne die Verwendung des Kfz konkret eine Verschlimmerung des Leidens des Körperbehinderten zu besorgen ist. Hingegen ist es nicht erforderlich, daß das Kfz dem Körperbehinderten auch schon für kürzeste Wegstrecken zur Beförderung dienen muß; auch braucht die Beförderung mit dem Kfz nicht die einzig überhaupt mögliche zu sein (Hinweis E 14.10.1991, 90/15/0178).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080325.X03Im RIS seit
12.06.2001