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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §23 Abs1 idF 1996/201;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/08/0036 E 23. Juni 1998Rechtssatz
Angesichts der ausdrücklichen Erwähnung des § 7 Abs 3 Z 1 AlVG in § 23 Abs 1 AlVG (in dem Sinne, daß diese Voraussetzung nicht zu prüfen ist) kann die Nichterwähnung des § 7 Abs 3 Z 2 AlVG in § 23 Abs 1 AlVG - allenfalls - so gedeutet werden, daß es dem Gesetzgeber zwar auf das Vorliegen einer Aufenthaltsberechtigung ankam, nicht aber darauf, daß diese Aufenthaltsberechtigung auch zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Für den Fall des § 23 Abs 1 AlVG ist § 7 Abs 3 Z 2 AlVG zumindest dahingehend verfassungskonform einschränkend zu interpretieren, daß der betreffende Arbeitslose nur berechtigt gewesen sein muß, sich in Österreich aufzuhalten (mit ausführlicher Begründung).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998080033.X01Im RIS seit
18.02.2002