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25/01 StrafprozessNorm
SPG 1991 §65 Abs1;Rechtssatz
Aus einer Zurücklegung der Anzeige gem § 34 Abs 2 StPO kann keineswegs der Schluß gezogen werden, daß der Betroffene die Tat nicht begangen habe oder auch nur, daß der Verdacht nicht bestätigt habe werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010933.X02Im RIS seit
05.04.2001