RS Vwgh 1998/5/13 97/01/0242

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §37;
StbG 1965 §10 Abs1 Z6 idF 1983/170;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/01/0182 E 18. Mai 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG gebotenen Persönlichkeitsprüfung ist es auch Aufgabe der Behörde, sich mit den näheren Umständen der vom Staatsbürgerschaftswerber begangenen Verstöße (hier: gegen das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) auseinander zu setzen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010242.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten