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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BO Wr 1994 §8 Abs1;Rechtssatz
Ein gutgläubiger Empfang iSd § 9 Abs 1 Wr BO 1994 des vor dem Monatsersten ausgezahlten Monatsbezuges ist hier zu verneinen, weil der Beamte angesichts des schwebenden Kündigungsverfahrens - ungeachtet des Ausganges des anhängigen Berufungsverfahrens - mit der Möglichkeit der Beendigung seines Dienstverhältnisses noch im laufenden Monat rechnen mußte. Die vorzeitige Zahlung bei aufrechtem Dienstverhältnis begründet die Zuständigkeit der Dienstbehörde zur Entscheidung über den Rückforderungsanspruch (Hinweis E 2.7.1997, 94/12/0111).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120094.X01Im RIS seit
11.07.2001