RS Vwgh 1998/5/14 98/12/0094

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Veröffentlicht am 14.05.1998
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BO Wr 1994 §8 Abs1;
BO Wr 1994 §9 Abs1;
DVG 1984 §2 Abs6;
GehG 1956 §13a;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein gutgläubiger Empfang iSd § 9 Abs 1 Wr BO 1994 des vor dem Monatsersten ausgezahlten Monatsbezuges ist hier zu verneinen, weil der Beamte angesichts des schwebenden Kündigungsverfahrens - ungeachtet des Ausganges des anhängigen Berufungsverfahrens - mit der Möglichkeit der Beendigung seines Dienstverhältnisses noch im laufenden Monat rechnen mußte. Die vorzeitige Zahlung bei aufrechtem Dienstverhältnis begründet die Zuständigkeit der Dienstbehörde zur Entscheidung über den Rückforderungsanspruch (Hinweis E 2.7.1997, 94/12/0111).

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120094.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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