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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 idF 1994/550;Rechtssatz
Für die Einstufung im Funktionszulagenschema kommt es nicht primär auf die Bezeichnung des Arbeitsplatzes des Beamten an, sondern auf den Inhalt des Arbeitsplatzes bezogen auf die gesetzlichen Kriterien. Eine allenfalls überholte und nicht mit dem Gesetzeswortlaut idente Begriffsbezeichnung kann für die Einstufung im Funktionszulagenschema nicht ausschlaggebend sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120306.X04Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.10.2008