RS Vwgh 1998/5/14 97/12/0401

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1998
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §56;
UOG 1975 §15 Abs8;

Rechtssatz

Der bloße Verweis auf den Beschluß des Akademischen Senates über die Zuständigkeitsbestimmung nach § 15 Abs 8 UOG in der Begründung des angefochtenen Bescheides kann nicht als Intimation des allenfalls nach seinem Inhalt als Bescheid deutbaren Beschlusses des Akademischen Senates angesehen werden, weil dem Bescheidadressaten bei objektiver Betrachtung nicht erkennbar ist, daß eine solche Vorgangsweise von der belangten Behörde überhaupt intendiert war.

Schlagworte

Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120401.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten