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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der bloße Verweis auf den Beschluß des Akademischen Senates über die Zuständigkeitsbestimmung nach § 15 Abs 8 UOG in der Begründung des angefochtenen Bescheides kann nicht als Intimation des allenfalls nach seinem Inhalt als Bescheid deutbaren Beschlusses des Akademischen Senates angesehen werden, weil dem Bescheidadressaten bei objektiver Betrachtung nicht erkennbar ist, daß eine solche Vorgangsweise von der belangten Behörde überhaupt intendiert war.
Schlagworte
Zurechnung von Bescheiden IntimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120401.X03Im RIS seit
20.11.2000