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41 Innere AngelegenheitenNorm
AufenthaltsG §5 Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Versagung einer Aufenthaltsbewilligung wegen Eingehens einer Scheinehe aufgrund willkürlicher Nichtberücksichtigung der gerichtlichen Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der EheRechtssatz
Im vorliegenden Fall hat die belangte Behörde in der Begründung ihres Bescheides nur die für die Versagung der Aufenthaltsbewilligung maßgeblichen Gründe aufgezählt und hat auf das Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 21.03.96, 4 C166/95 k - 4, (Abweisung des Klagebegehrens auf Nichtigerklärung der Ehe gemäß §23 EheG) nicht Bedacht genommen, das ihr zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannt war. Dadurch hat die belangte Behörde Willkür geübt.
Schlagworte
Aufenthaltsrecht, FremdenrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2699.1996Dokumentnummer
JFR_10029071_96B02699_2_01