RS Vfgh 1997/9/29 B2699/96

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

AufenthaltsG §5 Abs1
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
FremdenG §10 Abs1 Z4
EheG §23

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Versagung einer Aufenthaltsbewilligung wegen Eingehens einer Scheinehe aufgrund willkürlicher Nichtberücksichtigung der gerichtlichen Abweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der Ehe

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hat die belangte Behörde in der Begründung ihres Bescheides nur die für die Versagung der Aufenthaltsbewilligung maßgeblichen Gründe aufgezählt und hat auf das Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 21.03.96, 4 C166/95 k - 4, (Abweisung des Klagebegehrens auf Nichtigerklärung der Ehe gemäß §23 EheG) nicht Bedacht genommen, das ihr zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannt war. Dadurch hat die belangte Behörde Willkür geübt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aufenthaltsrecht, Fremdenrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B2699.1996

Dokumentnummer

JFR_10029071_96B02699_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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