RS Vwgh 1998/5/19 98/05/0017

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Veröffentlicht am 19.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §2 Abs1;
VVG §4 Abs1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Der vom Gebietsbauamt selbst als "unverbindlich" bezeichnete KostenRAHMEN reicht für eine Beurteilung, welche Kosten für die Durchführung der Ersatzvornahme erforderlich sind (Hinweis E 20.1.1998, 97/05/0238), keinesfalls aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050017.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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