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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs1;Rechtssatz
Der vom Gebietsbauamt selbst als "unverbindlich" bezeichnete KostenRAHMEN reicht für eine Beurteilung, welche Kosten für die Durchführung der Ersatzvornahme erforderlich sind (Hinweis E 20.1.1998, 97/05/0238), keinesfalls aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050017.X02Im RIS seit
20.11.2000