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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Vorschriften, die die Zulässigkeit der Bebauung des Grünlandes an die Erforderlichkeit des Bauwerkes für die landwirtschaftliche Nutzung binden (hier § 16 Bgld RPG), enthalten keine Merkmale, durch die das räumliche Naheverhältnis (zu Nachbarn) berührt werde. Derartige Vorschriften dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse und es hat der Nachbar keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung dieser Widmung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050024.X02Im RIS seit
27.02.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009