RS Vfgh 1997/9/29 B1385/97

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Veröffentlicht am 29.09.1997
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33

Leitsatz

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit; Abweisung des Abtretungsantrags

Rechtssatz

In der Unterlassung eines Hinweises auf die Möglichkeit der Beschwerdeführung an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kann kein Umstand erblickt werden, aus dem ein Grund für die Bewilligung eines Wiedereinsetzungsantrages abgeleitet werden könnte. Die Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeit, gegen einen letztinstanzlichen Bescheid Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu erheben, ist nicht als ein Fehler einzustufen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht.

Entscheidungstexte

  • B 1385/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.09.1997 B 1385/97

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B1385.1997

Dokumentnummer

JFR_10029071_97B01385_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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