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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit; Abweisung des AbtretungsantragsRechtssatz
In der Unterlassung eines Hinweises auf die Möglichkeit der Beschwerdeführung an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kann kein Umstand erblickt werden, aus dem ein Grund für die Bewilligung eines Wiedereinsetzungsantrages abgeleitet werden könnte. Die Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeit, gegen einen letztinstanzlichen Bescheid Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu erheben, ist nicht als ein Fehler einzustufen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B1385.1997Dokumentnummer
JFR_10029071_97B01385_01