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L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 §47;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/06/0276 96/06/0251Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/06/0150 3Stammrechtssatz
Aus dem Grundsatz der Eingriffsminimierung im Enteignungsverfahren ist abzuleiten, daß im Enteignungsverfahren nur jene Grundstücksteile oder Gebäudeteile beansprucht werden dürfen, welche für die projektierte Baumaßnahme selbst erforderlich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996060217.X08Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012