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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Da die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung der Schlichtungsstelle gem § 37 MRG davon abhängt, ob die Partei das Gericht iSd § 40 MRG anrufen oder nicht, kann die Aufhebung der Vollstreckbarkeit nicht auf die von der belBeh gleichzeitig verfügte Aufhebung ihrer Entscheidung betreffend die Abweisung des Antrages auf "Wiedereinsetzung" gestützt werden (Hinweis E 29.11.1985, 85/17/0030 und E 30.6.1994, 91/06/0174).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995060260.X01Im RIS seit
20.11.2000