RS Vwgh 1998/5/20 95/09/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Eine Rücksprache mit dem "Firmenanwalt" des Besch kann dem Vorbringen unter Hinweis auf einen entschuldigenden Rechtsirrtum zu keinem Erfolg verhelfen (Hinweis E 27.7.1994, 94/09/0102, 24.2.1998, 96/09/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995090237.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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