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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Verwaltungsstrafverfahren vor dem UVS haben Sachverständige ihr Gutachten jedenfalls mündlich zu erstatten.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030379.X02Im RIS seit
12.06.2001