RS Vwgh 1998/5/20 97/03/0379

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
VStG §51e Abs1;
VStG §51g Abs2;
VStG §51g Abs3;

Rechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren vor dem UVS haben Sachverständige ihr Gutachten jedenfalls mündlich zu erstatten.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030379.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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