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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Hier kann dahingestellt bleiben, ob für eine vor der am 1.1.1997 in Kraft getretenen Änderung des PostG (BGBl 1996/765) zum Postzeitungsversand zugelassene Druckschrift keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Sollte dies zutreffen, kann selbst bei Überschreitung der Zuständigkeit der belBeh in Ansehung der den Widerruf der Zulassung zum Postzeitungsversand bestätigenden Entscheidung (vgl § 22 Abs 2 PTSG 1996 iVm Art II Abs 2 lit A Z 26 EGVG 1991 vor der Nov BGBl 1996/765) dem Bf im Hinblick auf die Rechtswirkungen dieser Entscheidung (zB als Zivilrechtsgestaltender Verwaltungsakt) das rechtliche Interesse an der Beseitigung einer solchen Entscheidung nicht abgesprochen werden.
Schlagworte
Behördenorganisation Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Verhältnis zu anderen Materien und NormenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030191.X02Im RIS seit
11.07.2001