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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei einer Feststellung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 2 BetriebsO 1994 handelt es sich nicht um ein Recht oder Rechtsverhältnis, sondern um ein bloßes Tatbestandselement, für dessen - von einem allfälligen Strafverfahren wegen Übertretung des § 2 BetriebsO 1994 iVm § 15 Abs 1 Z 6 GelVerkG 1996 losgelöste - gesonderte bescheidmäßige Feststellung die BetriebsO 1994 eine besondere Anordnung nicht vorsieht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030053.X01Im RIS seit
25.01.2001