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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
WEG 1975 §13;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/06/0197 E 6. Juli 1989 VwSlg 12970 A/1989 RS 2Stammrechtssatz
Die Änderung des Verwendungszwecks "Wohnung" (hier Eigentumswohnung) in eine Ordination eines Radiologen (Nuklearmedizin) erfordert eine Bewilligung nach § 57 Abs 1 lit c Stmk BauO. Erfolgte die Änderung ohne baubehördliche Bewilligung, so ist eine Untersagung der konsenswidrigen Benutzung gem § 73 Abs 2 Stmk BauO gerechtfertigt. Eine solche Verwendungsänderung bedarf der Zustimmung aller Miteigentümer (vgl. auch § 13 WEG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995060127.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011