RS Vwgh 1998/5/20 95/06/0127

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

WEG 1975 §13;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0197 E 6. Juli 1989 VwSlg 12970 A/1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Änderung des Verwendungszwecks "Wohnung" (hier Eigentumswohnung) in eine Ordination eines Radiologen (Nuklearmedizin) erfordert eine Bewilligung nach § 57 Abs 1 lit c Stmk BauO. Erfolgte die Änderung ohne baubehördliche Bewilligung, so ist eine Untersagung der konsenswidrigen Benutzung gem § 73 Abs 2 Stmk BauO gerechtfertigt. Eine solche Verwendungsänderung bedarf der Zustimmung aller Miteigentümer (vgl. auch § 13 WEG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995060127.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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