RS Vwgh 1998/5/20 96/06/0217

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Veröffentlicht am 20.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/06/0276 96/06/0251

Rechtssatz

Gutachten anderer Behörden können in einem Verwaltungsverfahren herangezogen werden, wenn die Aufgabenstellung für den Gutachter in beiden Verfahren die gleiche ist.

Schlagworte

Gutachten Verwertung aus anderen VerfahrenBeweismittel Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996060217.X06

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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