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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/21 95/17/0132 3Stammrechtssatz
Da die blauen Bodenmarkierungen iSd § 25 Abs 2 StVO keine obligatorischen Kundmachungsformen darstellen, berechtigt deren in nicht konsequenter Weise erfolgte Anbringung an einzelnen Stellen nicht zu der Annahme, es werden dadurch Ausnahmen von der in obligatorischer Weise durch Tafeln kundgemachten Anordnungen verfügt (Hinweis: E 24.1.1979, 1952/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998170163.X05Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011