Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;Rechtssatz
Der an einer Einfahrt allein Nutzungsberechtigte darf zwar, ohne die Vorschrift des § 24 Abs 3 lit b StVO zu übertreten, in einer solchen sein Kraftfahrzeug abstellen; befindet sich die Einfahrt jedoch in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, so hat auch dieser allein Nutzungsberechtigte für den Fall des Abstellens Abgabe nach dem Wr ParkometerG zu entrichten. Er ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug mittels angebrachten Parkscheines dem Wr ParkometerG entsprechend zu kennzeichnen. Andernfalls macht er das Abstellen eines anderen Kraftfahrzeuges in der Einfahrt unter Verbleib des Lenkers im Fahrzeug gem § 23 Abs 3 StVO unmöglich und vereitelt solcherart den fiskalischen und administrativen Zweck des Wr ParkometerG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998170163.X03Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011