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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Entscheidend für die Qualifikation einer Tätigkeit (Ankauf und Verkauf von Wertpapieren) als gewerblich oder vermögensverwaltend ist nicht die Frage, von wem (natürliche Personen oder Kommanditerwerbsgesellschaft) - abgesehen von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (§ 7 Abs 3 KStG 1988) - die zu beurteilende Tätigkeit ausgeführt wird, sondern die Art der Tätigkeit (Hinweis E 29.7.1997, 96/14/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140044.X01Im RIS seit
20.11.2000