RS Vwgh 1998/5/26 98/14/0044

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §23;

Rechtssatz

Entscheidend für die Qualifikation einer Tätigkeit (Ankauf und Verkauf von Wertpapieren) als gewerblich oder vermögensverwaltend ist nicht die Frage, von wem (natürliche Personen oder Kommanditerwerbsgesellschaft) - abgesehen von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (§ 7 Abs 3 KStG 1988) - die zu beurteilende Tätigkeit ausgeführt wird, sondern die Art der Tätigkeit (Hinweis E 29.7.1997, 96/14/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140044.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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