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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung von Bestimmungen des Tir RaumOG 1997 mangels Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmungen für die Antragsteller im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes infolge NeufassungRechtssatz
Zurückweisung der Individualanträge auf teilweise Aufhebung des §16a Tir RaumOG 1997.
Die 1. RaumOG-Nov, LGBl 28/1997, hat ua. §15, §16 und §16a Tir RaumOG 1997 neu gefaßt. Die vorliegenden Individualanträge erweisen sich daher (nunmehr) schon aus dem Grunde als unzulässig, daß die angefochtenen Bestimmungen für die Antragsteller keinesfalls mehr wirksam sein können.
(Ebenso: G285/97, B v 30.09.97).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:G50.1997Dokumentnummer
JFR_10029070_97G00050_01