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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 (hier EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Die Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Tätigkeit entfaltet wird, ist der Annahme freiberuflicher (künstlerischer) Tätigkeit nicht abträglich. Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf den künstlerischen Charakter der Darbietung sind unzulässig (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X01Im RIS seit
20.11.2000