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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1 Verstärkter Senat (hier EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebotener musikalischer Vortrag kann eine künstlerische Tätigkeit darstellen, wenn er einen bestimmten, durch das jeweilige Kunstverständnis vorgegebenen Qualitätsstandard nicht unterschreitet; auf die Art des Musikstückes (ernste oder unterhaltende Musik udgl) kommt es dabei nicht an. Der künstlerische Wert des musikalischen Vortrages ist im Zweifel von einem Sachverständigen zu bestimmen (Hinweis E 20.5.1987, 84/13/0287).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X02Im RIS seit
20.11.2000