RS Vwgh 1998/5/26 96/04/0148

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
GewO 1994 §81 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0140 2

Stammrechtssatz

Eine das Wesen des Projektes berührende Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage ist inhaltlich als eine Zurückziehung des ursprünglichen Antrages zu verstehen, an dessen Stelle das geänderte Projekt tritt, sodaß die Behörde nunmehr allein über diesen Antrag zu entscheiden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996040148.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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