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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0140 2Stammrechtssatz
Eine das Wesen des Projektes berührende Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage ist inhaltlich als eine Zurückziehung des ursprünglichen Antrages zu verstehen, an dessen Stelle das geänderte Projekt tritt, sodaß die Behörde nunmehr allein über diesen Antrag zu entscheiden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040148.X01Im RIS seit
20.11.2000