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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die der Partei des Zusammenlegungsverfahren obliegende Mitwirkung am Verfahren erfordert mehr als die bloße Beschränkung auf die Rüge der Verletzung von Vorschriften über das Bewertungsverfahren nach dem Bgld FlVfLG 1970 ohne gleichzeitige Darstellung der durch die gesehenen Verfahrensverletzungen hervorgerufenen Unrichtigkeit des Schätzungsergebnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996070042.X02Im RIS seit
18.02.2002