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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §356 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1996/06/18 95/04/0220 3Stammrechtssatz
In den in der GewO 1994 festgelegten Nachbarrechten können Nachbarn iSd § 75 Abs 2 GewO 1994 durch einen nach § 74 oder nach § 81 iVm § 77 GewO 1994 ergehenden Genehmigungsbescheid nur im Rahmen ihrer nach § 356 Abs 3 GewO 1994 rechtzeitig erhobenen Einwendungen, mit denen sie ihre Parteistellung im Genehmigungsverfahren begründet haben, verletzt werden (Hinweis E 28.1.1993, 92/04/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040250.X02Im RIS seit
20.11.2000