RS Vwgh 1998/5/26 97/04/0245

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

Finden Musikdarbietungen in einem Lokal auch nach der im Genehmigungsbescheid festgesetzten Zeit statt, handelt es sich um eine Änderung der Betriebsanlage iSd § 81 GewO 1994.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040245.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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