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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 (hier EStG 1988 heranzuziehen)Stammrechtssatz
Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertretenen Auffassung der Anschein für das Fehlen künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall müßten besondere Umstände für den künstlerischen Charakter des Vortrags sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X03Im RIS seit
20.11.2000