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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Stehen dem Steuerpflichtigen an Organe der Finanzverwaltung vorzulegende Geschäftsunterlagen gar nicht zur Verfügung und ist diese Tatsache bei Bescheiderlassung des Finanzamtes noch nicht bekannt, liegt eine nach § 184 BAO relevante (negative) Tatsache vor. Es ist nicht rechtswidrig, diesen Umstand als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs 4 BAO zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993140233.X01Im RIS seit
20.11.2000