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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß es nach dem E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990, auf das Kunstverständnis eines "Freundes volkstümlicher Musik" ankommt. Die Erwähnung des "jeweiligen Kunstverständnisses" im zitierten Erkenntnis nimmt Bezug auf die unterschiedlichen - von den jeweiligen historischen Bedingungen abhängigen - Maßstäbe und damit auf die Möglichkeit der Änderung des Kunstverständnisses im Wandel der Zeit, bedeutet aber nicht, daß es auf den Geschmack des jeweiligen Publikums ankommen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140038.X05Im RIS seit
20.11.2000