RS Vwgh 1998/5/26 97/07/0112

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §14;

Rechtssatz

Aufrechterhaltung von Wegverbindungen iSd § 14 WRG bedeutet nicht, daß die Ersatzverbindung genau der alten Verbindung entspricht. Entscheidend ist vielmehr, daß der Ersatzweg vom ersetzten in Umfang und Ausgestaltung nicht in einem Ausmaß abweicht, daß nicht mehr von der Aufrechterhaltung einer Wegverbindung die Rede sein kann, sondern schon von der Schaffung einer neuen, ihrer Art nach bisher nicht vorhandenen gesprochen werden müßte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070112.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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