RS Vwgh 1998/5/26 97/04/0220

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §52;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bevollmächtigte iSd § 7 Abs 1 Z 3 AVG sind nur jene Personen, denen zum Zweck der Vertretung, insbesondere vor der Behörde iSd § 10 Abs 1 AVG, eine Vollmacht erteilt wurde. Der Auftrag zur Ausarbeitung eines Gutachtens begründet jedoch kein Bevollmächtigungsverhältnis.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040220.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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