RS Vwgh 1998/5/26 98/04/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1998
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;
MRK Art6;

Rechtssatz

Der Umstand, daß es die Behörde trotz Kenntnis einer vom Genehmigungskonsens abweichenden Ausführung der Betriebsanlage unterläßt, ein Verfahren nach § 360 GewO 1994 einzuleiten oder gegen den Inhaber der Betriebsanlage mit Verwaltungsstrafverfahren vorzugehen, vermag auch unter dem Gesichtspunkt des Art 6 MRK nicht zu einem Wegfall einer sonst gegebenen Genehmigungspflicht führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040023.X04

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten