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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §77 Abs1;Rechtssatz
Auflagen, betreffend die gewerbebehördliche Genehmigung eines Nahversorgungsmarktes, denen weder die Art der Störungen durch an den Kassenarbeitsplätzen vorbeigehende Kunden, welchen durch die Auflagen begegnet werden soll, noch die nähere Gestaltung der Abschirmung der Kassenarbeitsplätze, insbesondere deren Höhe entnommen werden kann, und die nicht erkennen lassen, inwieweit die im Projekt enthaltene Gestaltung der Kassenarbeitsplätze dem Erfordernis eines Einblickes in Einkaufswagen und Einkaufskörbe nicht entspricht, verstoßen gegen das Gebot der Bestimmtheit von Auflagen (Unklarheit über die Notwendigkeit der Anbringung von Spiegeln oder anderen Kontrollvorrichtungen).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040012.X03Im RIS seit
11.07.2001