RS Vwgh 1998/5/26 98/04/0012

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Auflagen, betreffend die gewerbebehördliche Genehmigung eines Nahversorgungsmarktes, denen weder die Art der Störungen durch an den Kassenarbeitsplätzen vorbeigehende Kunden, welchen durch die Auflagen begegnet werden soll, noch die nähere Gestaltung der Abschirmung der Kassenarbeitsplätze, insbesondere deren Höhe entnommen werden kann, und die nicht erkennen lassen, inwieweit die im Projekt enthaltene Gestaltung der Kassenarbeitsplätze dem Erfordernis eines Einblickes in Einkaufswagen und Einkaufskörbe nicht entspricht, verstoßen gegen das Gebot der Bestimmtheit von Auflagen (Unklarheit über die Notwendigkeit der Anbringung von Spiegeln oder anderen Kontrollvorrichtungen).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040012.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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